Über die EU-Batterieverordnung
Im Juli 2023 verabschiedet, wird die neue EU-Batterieverordnung in den kommenden Jahren schrittweise Erklärungspflichten, Leistungsklassen und Höchstgrenzen für den CO2-Fußabdruck von Elektrofahrzeugen, leichten Verkehrsmitteln und wiederaufladbaren Industriebatterien einführen.
Die EU-Verordnung ist ein umfassender Rechtsrahmen. Es ist jedoch verständlich, dass OEMs, Batterie- und Zellhersteller, Recycler und Mineralienproduzenten Fragen zur Umsetzung haben. Wir helfen Ihnen gerne.
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